Eine KleinunternehmerIn ist auf jeden Fall mal eine richtige UnternehmerIn.
Die Kleinunternehmerregelung steht im Umsatzsteuergesetz ist dafür gedacht, kleineren Unternehmen UND/ODER Unternehmen im Nebenberuf das Leben etwas leichter zu machen in Punkto Buchhaltung und so. Das heißt, wenn du die Kleinunternehmerregelung erstmal verstanden hast (was eine Herausforderung ist) und dann auch geschickt nutzt, hast du Vorteile. Dazu kommen wir aber später (denn wo Vorteile sind…. na du weißt schon).
Umsatzhöhe – die Voraussetzung
Wenn du im Jahr unter 22.000 Euro UMSATZ bleibst, dann kannst du diese Regelung nutzen. Die Entscheidung dafür musst du VOR dem Start deiner Selbständigkeit treffen und diese dem Finanzamt mitteilen. Das machst du mit einem Formular.
Wie kriegst du aber nun VORHER raus, ob du in deinem ersten Jahr als YogalehrerIN (YL) unter 22.000 Euro bleibst? Antwort: Du musst es hochrechnen – und wenn du nicht am 01.01. in deine Selbständigkeit startest, dann rechnest du anteilig hoch.
Beispiel: Du startest deinen allerersten Yogakurs pünktlich zum 01.Juli des Jahres (Tipp: Sommerzeit ist NICHT die Ideale Startzeit für Yogakurse – es ist fürs Beispiel aber gut). Dann sollte dein Ziel sein, bis Ende des Jahres maximal 11.000 Euro umzusetzen. Teilen wir mal die 11.000 Euro durch die 6 Monate, dann darfst du im Monat 1.833,34 Euro Umsatz machen. Der Einfachheit halber rechnen wir weiter mit 1.800 Euro pro Monat, das macht dann 450 Euro Umsatz pro Woche. ( Da du hochmotiviert in deine YogalehrerInnen-Tätigkeit startest, brauchst du keinen Urlaub im ersten halben Jahr und wirst natürlich auch nicht krank- logo, oder?)
Kostet deine 10er-Karte 150 Euro, dann darfst du 1x 30 TeilnehmerInnen in deinen Kurs holen ( – m.E. suboptimal!) ODER 2 Kurse a 15 TeilnehmerInnen ansetzen.
Solange du diese Umsatzgrenze nicht reißt, ist alles gut und du kannst im nächsten Jahr wieder KleinunternehmerIn sein. Achtung: Es gibt aber noch eine Bedingung: Dein Umsatz darf im vergangenen Jahr die 22.000 Euro NICHT überschreiten UND IM AKTUELL LAUFENDEN JAHR DARF ER die 50.000 Euro NICHT überschreiten.
Fassen wir zusammen:
Dein Umsatz darf im vergangenen Jahr die 22.000 Euro NICHT überschreiten und im aktuell laufenden Jahr darf er 50.000 Euro NICHT überschreiten.
Und da dies hier ein Blog für Yoga-KleinunternehmerInnen ist, kommt hier der wichtige Satz, den du dir merken solltest:
BLEIBE UNTER 22.000 Euro UMSATZ IM JAHR. Punkt.
Beispiel Nr. 1:
Im ersten Jahr deiner Selbständigkeit machst du 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr machst du 25.000 Euro Umsatz.
-> bedeutet dass du im ersten und zweiten Jahr die Kleinunternehmerregelung anwenden darfst, im dritten Jahr aber NICHT mehr. UND: Dies musst du selber merken und ab dem dritten Jahr die Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen!!!! Bemerkst du das nicht, dann kommt das Finanzamt und holt von dir die Mehrwertsteuer – es werden einfach 19 % auf deine Umsätze draufgeschlagen!
Beispiel Nr. 2:
Im ersten Jahr deiner Selbständigkeit machst du 20.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr machst du 21.000 Euro Umsatz und auch im dritten Jahr wirst du die 50.000 Euro Umsatz nicht überschreiten.
-> bedeutet dass du im ersten, zweiten und auch im dritten Jahr die Kleinunternehmerregelung anwenden darfst. Wenn du im dritten Jahr über 22.000 Euro Umsatz machst, dann musst du ab dem vierten Jahr die Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.
Beispiel Nr. 3:
Du hast geschätzt, dass du im ersten Jahr deiner Selbständigkeit unterhalb der 22.000 Euro Umsatz bleibst, hast aber so viele Buchungen, dass du auf 30.000 Euro Umsatz kommst. DANN musst du erstmal dem Finanzamt glaubwürdig erklären, aufgrund welcher nicht vorhersehbaren Sonderfaktoren dein Umsatz deutlich gestiegen ist. Wenn das Finanzamt deinen Erklärungen folgt, dann kannst du im ersten Jahr noch die Kleinunternehmerregelung nutzen (Steuererklärungen werden ja immer rückwirkend gemacht), ab dem zweiten Jahr musst du die Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.
Die Kleinunternehmerregelung ist immer an die Person gebunden. Wenn du also mehrere selbständige Tätigkeiten angemeldet hast, dann musst du die Umsätze zusammenrechnen.
Beispiel A:
Du bist Yogalehrerin, CoachIn oder BeraterIN und bietest alles an? Wenn du im Rahmen der Kleinunternehmerregelung bleiben möchtest, also keine Mehrwertsteuer erheben willst, darfst du insgesamt mit allen drei Tätigkeiten nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz machen.
Beispiel B:
Du bist YogalehrerIN und HeilpraktikerIn für Psychotherapie (staatlich anerkannte Heilerlaubnis).
Hier gilt es, die Einnahmen sehr sauber zu trennen!
Die Tätigkeiten, die du nachweislich und im direkten Zusammenhang mit der Diagnose und/oder Behandlung psychischer Störungen erbracht hast, sind von der Umsatzsteuer (anderes Wort für Mehrwertsteuer) befreit. Wenn du aber hier Coaching, Beratung oder Supervision anbietest, dann fällt dies wieder unter die Mehrwehrtsteuerpflicht, genau wie die Einnahmen aus deiner Yogalehrtätigkeit. Und dann gilt auch wieder die Obergrenze von 22.000 Euro - wenn du als KleinunternehmerIn arbeiten willst.
PUHHHH… ich hoffe, du bist noch dabei!
Vorteile der Kleinunternehmerregelung:
- Du kannst dir die ganze Sache mit der Umsatzsteuer (Vorsteuer, Mehrwertsteuer) einfach ersparen
- Du bist dadurch ggfs. günstiger als deine MitbewerberInnen*
- Der ganze Buchhaltungskram ist einfacher!
Nachteile der Kleinunternehmerregelung:
- Du kannst keine Vorsteuer geltend machen**
- Wenn du dich GEGEN die Kleinunternehmerregelung entscheidest (das macht man ganz am Anfang seiner Selbständigkeit) bist du 5 Jahre an deine Entscheidung gebunden.
- Der ein oder andere Mensch denkt, als KleinunternehmerIn bist du keine richtige UnternehmerIn - das könnte an deinem Image kratzen…
**Exkurs: Vorsteuer:
Dieser Exkurs muss sein und macht das Ganze nicht unbedingt übersichtlicher - lass es uns versuchen.
Wir denken um und tun so, als ob du GroßunternehmerIn bist oder du hast dich am Anfang deiner Selbständigkeit GEGEN die Kleinunternehmerregelung entschieden.
In beiden Fällen musst du die Mehrwertsteuer auf deine Rechnungen draufschlagen. Dies wirkt sich genau so auf deine 10erKarten-Preise aus:
150 Euro netto für deine 10erKarte, dazu kommen nun 28,50 Euro Mehrwertsteuer - deine TeilnehmerInnen zahlen also ab sofort 178,50 Euro für die 10er Karte. Und DU musst die 28,50 Euro dann gleich weiter ans Finanzamt überweisen.
JETZT kommt EIN Vorteil: Du kannst von den 28,50 Euro die sogenannte Vorsteuer abziehen. Was bedeutet dies nun wieder?
Du als YogalehrerIn hast in aller Regel auch Kosten, zum Beispiel Miete, Verbrauchsmaterial, Matten fürs Studio etc…. Die Rechnungen, die du dafür bekommst, sind ebenfalls mit Mehrwertsteuer - und diese darfst du dann von deiner Zahlung ans Finanzamt (siehe oben) abziehen.
Ein Beispiel:
Du verkaufst eine 10erKarte für 178,50 Euro, darin enthalten sind schon die 19 % Mehrwertsteuer. Theoretisch müsstest du also nun 28,50 Euro ans Finanzamt abführen. Du hast dir aber auch eine neue Yogamatte gekauft, diese hat 79 Euro gekauft. Darin enthalten sind lt. Rechnung 19 % Mehrwertsteuer, das sind 12,61 Euro.
Diese 12,61 Euro darfst du nun von den 28,50 Euro abziehen, so dass das Finanzamt von dir “nur noch” 15,89 Euro bekommt.
Rechnungslegung als KleinunternehmerIn:
Wenn du als KleinunternehmerIn eine Rechnung schreibst, dann musst du auf die Tatsache deiner Kleinunternehmereigenschaft hinweisen. Das könnte ungefähr so aussehen:
“Als KleinunternehmerIn im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” oder “Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß §19 Abs. 1 keine Umsatzsteuer enthalten”.
Zum Thema Rechnungslegung habe ich einen eigenen Blogbeitrag geschrieben, diesen findest du HIER
So, das wars und ich habe mir große Mühe gegeben, das Ganze verständlich zu erklären. Bitte schreib mir, ob es geklappt hat - und frag, wenn du Fragen hast.
Sehr wichtig ist noch der Haftungsausschluss: Ich übernehme, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.
Namastè
Deine Yogabusiness-Mentorin Kathrin